Ernährung nach SZT / KMT

Ernährung nach Leukämie und Stammzell- und Knochenmarktransplantation und Leuko-Stand unter 2000 bzw. 1500

Die nachfolgenden Regeln sind Empfehlungen, die auf Patientenerfahrungen basieren.
Sie ersetzen NICHT das Gespräch mit dem behandelnden Arzt.

Allgemeine Informationen

Die Kost nach einer Blutstammzell-/Knochenmarktransplantation sollte möglichst den Regeln der vollwertigen Ernährung der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) entsprechen.

Aufgrund der Körperabwehrschwäche stehen hier aber hygienische Maßnahmen im Vordergrund. Bei einer Transplantation beginnen Sie mit dem Tag der Hochdosis-Therapie (Konditionierung).

In der Luft befinden sich reichlich Mikroorganismen wie Bakterien und Pilzsporen. Treffen sie auf einen geeigneten Nährboden und stimmen auch die klimatischen Bedingungen, so vermehren sie sich rasch. Im günstigsten Fall können sie sich schon nach 30 Minuten verdoppeln! Viele Komplikationen im Verlauf einer Therapie, werden durch Infektionen dieser Art hervorgerufen.

Grundsätzliche Regeln

Grundsätzlich sollten folgende Regeln berücksichtigt werden:

  • Stets nur frisch zubereitete Speisen oder frisch aufbereitete Tiefkühlkost essen.
  • Keine warmgehaltenen oder nur erwärmten Speisen und Getränke zu sich nehmen.
  • Nur völlig gesunde, unversehrte Lebensmittel und Speisen mit noch langer Haltbarkeit verzehren.
  • Einmal geöffnete, angebrochene Packungen, Flaschen, Gläser, Tüten usw. so rasch wie möglich leeren.
  • Grundsätzlich keine offenen / unverpackten Lebensmittel, Flaschen, Speisen ungekühlt stehen lassen.

Verhaltensregeln für verschiedene Lebensmittel

  • Milch und Milchprodukte
    Roh- und Frischmilch dürfen nur abgekocht verwendet werden.
    Dies gilt auch für alle Frischmilchprodukte einschließlich süßer und saurer Sahne.
  • Brotbelag
    Brotbelag (Käse, Wurst, gekochter Schinken, kalter durchgegarter Braten) muß vacuumverpackt sein, er darf nicht offen (lose) gekauft werden.
    Erlaubt sind auch einzeln abgepackte Portionswurst und -käse, sowie kleine Portionen Schmelzkäseecken.
  • Fleisch, Innereien, Geflügel, Wild, Fisch, Schalen- und Krustentiere
    Fleisch, Innereien, Geflügel, Wild, Fisch, Schalen- und Krustentiere sind frisch oder tiefgekühlt in allen Zubereitungsarten erlaubt und müssen immer durchgegart sein.
  • Streichfett
    Streichfett (Butter, Margarine) muß portioniert im Kühlschrank aufbewahrt werden.
  • Getreide und Getreideerzeugnisse
    Getreide und Getreideerzeugnisse sind verschlossen in geeigneten Behältern aufzubewahren.
  • Brot und Backwaren
    • Brot u. Brötchen müssen entweder täglich frisch vom Bäcker geholt oder portionsweise abgepackt eingefroren werden.
    • Kuchen nach dem Backen und Auskühlen stückweise in Gefrierfolie einfrieren. Geeignet sind auch industriell abgepackte Gebäckdauerwaren. Unbedingt Haltbarkeitsdatum beachten!
  • Gemüse
    Gemüse ist zunächst nur als Garkost gestattet. Es kann frisch, tiefgekült oder aus der Konserve verwendet werden.
    • Rohkost (schälbares Frischgemüse) wie Tomaten, Gurken, Kohlrabi usw. ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des behandelnden Arztes wieder mit in den Speiseplan aufzunehmen. Vor dem Schälen sind Nahrungsmittel und Hände unter fließendem Wasser zu waschen. Anschließend ist die Rohkost unverzüglich zu verzehren.
  • Obst
    Obst ist zunächst nur gekocht als Kompott oder Mus gestattet.
    • Frischobst (schälbares Obst) darf ebenfalls erst nach ausdrücklicher Erlaubnis des behandelnden Arztes gegessen werden. Es muß ganz gesund sein, d.h. es darf kein Faul- oder Druckstellen aufweisen.
      Vor dem Verzehr gelten die gleichen Behandlungsmaßnahmen wie bei Gemüse.
  • Süßwaren
    Honig, Konfitüre, Gelee sind nur als Einzelportion (Döschen) gestattet.
  • Süßigkeiten
    Süßigkeiten sind nur portionsweise zu verwenden (Einzelpackungen).
  • Getränke
    Tee und Kaffee sind stets frisch zuzubereiten. Obst- und gemüsesäfte, Limonade, Mineralwasser usw. müsen nach dem Öffnen der Behältnisse zügig geleert oder sofort wieder verschlossen kurzzeitig im Kühlschrank aufbewahrt werden. Alkoholiche Getränke sind nur nach ärztlicher Erlaubnis gestattet.
    Trinken Sie mindestens zwei bis drei Liter Flüssigkeit pro Tag !!!
  • Gewürze und Kräuter
    Gewürze und Kräuter sind nur mitgekocht erlaubt.
    • Senf und Ketchup
      sind nur als Einzelportion (Portionstütchen) geeignet.

Lebensmittelauswahl

Bitte beachten Sie, dass jedes Tansplantationszentrum bzw. jede hämato-onkologische Station evtl. eigene Empfehlungen herausgibt.

Mit * gekennzeichnete Produkte sind erst wieder mit ausdrücklicher Erlaubnis des behandelnden Arztes gestattet.

Ab wann diese Maßnahmen alle wieder aufgehoben werden können, bestimmt ebenfalls der/die behandelnde Arzt/Ärztin.

 

Tabelle zur Lebensmittelauswahl

Produkt

geeignete Lebensmittel

ungeeignete Lebensmittel

Brot und Backwaren alle Brotsorten, Zwieback, alle nussfreien Gebäcke und Kuchen aus Hefe-, Rühr-, Mürbe-, und Blätterteig, Biskuit Brot mit Nüssen, Kernen, Samen
Sahne- und Cremetorten
Nusskuchen, Kuchen mit Nussfüllungen.
Eier Hühnerei (Vollei), durchgegart rohe Eier, Eiersalat, Soßen mit Ei legiert, Süßspeisen mit rohem Ei.
Fette alle Sorten: Butter, Margarine, Öl Mayonnaise, Remouladensoße
Fisch alle Sorten See- und Süßwasserfische, alle Fischkonserven, vacuumverpackter Räucherfisch roher Fisch (z.B. Sushi, gebeizter Lachs, Matjes-Hering)
Fleisch und Fleischwaren alle Sorten: Hammel, Lamm, Kalb, Rind, Schwein, vacuumverpackter gekochter Schinken, durchgegarter Bratenaufschnitt rohes und nicht durchgegartes Fleisch, z.B. Tatar, Hackepeter, Roastbeef, Fleischsalate
Geflügel alle Sorten rohes und nicht durchgegartes Geflügelfleisch
Geflügelerzeugnisse vacuumverpackte Geflügelwurst, Geflügel in Aspik, Putenbrust als Bratenaufschnitt Fertigsalate, loser Geflügelaufschnitt von der Verkaufstheke
Gemüse und Salate alle Sorten gegart, Pilzkonserven * rohes Gemüse (Rohkost), Blattsalate, rohe Keimlinge, Sprossen, frische oder tiefgekühlte Pilze
Getränke Malz- und Bohnenkaffee, Kakao, alle Teesorten, Mineralwasser (ggf. ohne Kohlensäure), Fruchtsäfte, Limonade Spirituosen, alkoholische Getränke wie: Bier, Wein, Sekt, Lilör u.andere
Getreide- und Getreideerzeugnisse alle Getreidesorten rohe, unbehandelte Getreidekörner (auch nicht direkt vom Erzeuger) und daraus hergestellte Frischkornbreie, Müsli
Gewürze und Kräuter alle Gewürze, Kräuter, nur gegart
Essig, Zitrone, Senf, Ketchup
offene Würz- und Grillsoßen
Hülsenfrüchte Erbsen, Bohnen, Linsen, Sojabohnen gekocht Sojaprodukte, z.B. TOFU
Innereien alle Sorten roh und nicht durchgegart
Kartoffeln in allen Zubereitungsarten Kartoffelsalate mit Mayonaise, wieder aufgewärmte Kartoffeln
Käse Schmelzkäse, vacuumverpackter Schnitt- und Hartkäse Frischkäse, Quark (alle Fettstufen), alle Edelpilz u. Blauschimmelkäse, z.B. Brie, Roquefort, Gorgonzola, Camenbert, Cambozola.
Milch und Milchprodukte gekochte Frischmilch, H-Milch (alle Fettstufen), H-Sahne (süß, sauer) alle H-Milcherzeugnisse (mit und ohne Frucht), Kondenzmilch, in Einzelfällen! Frischmilcherzeugnisse mit maximaler Haltbarkeitsdauer von 4 -6 Wochen Rohmilch, Frischmilch, frische süße und saure Sahne, Sprühsahne, Buttermilch
Nüsse / Samen / Kerne   alle Sorten: Erd-, Hasel-, Wal-, Para- und Pekannüsse. Mandeln, Kokosflocken, Sesam-, Sonnenblumen-, Kürbis-, Cashew- und Pistazienkerne ob frisch oder verarbeitet
Obst alle Sorten gekocht als Mus oder Kompott,
* schälbares Obst, wie: Apfel, Birne, Banane, Mandarine, Grapefruit, Orange, Pfirsich, Nektarine, Kiwi, Melone usw.
rohes Frisch- u. Trockenobst
* nicht schälbares rohes Obst wie: Erd-, Himm-, Stachel-, Johannis-, Blau- und Brombeeren, Kirschen, Pflaumen, Mirabellen, Weintrauben
Schalen- und Krustentiere Krabben, Krebse, Hummer, Muscheln, Schnecken, usw. gegart Austern, Kaviar
Süsswarem / -mittel Gelee, Honig, Konfitüre, Zucker, Bonbons, Fondant, Frucht-gummis, Fruchteis (Wassereis) Süßigkeiten mit Nüssen, Marzipan, Krokant, Nougat, Milchspeiseeis
Wild alle Sorten: Reh, Hirsch, Hase, Wildschwein, Wildgeflügel rohes Wildfleisch
Wurstwaren vaccumverpackte Brühwurst wie: Mortadella, Bierschinken, Jagdwurst, Tee- und Leberwurst, Hartwurst wie: Salami, Cervelatwurst, Katenwurst

lose von der Fleischtheke gekaufter Wurstaufschnitt (wie Mortadella, Bierschinken, Jagd-wurst, Tee- und Leberwurst, Hartwurst wie: Salami, Cervelatwurst, Katenwurst)

Weiterführende Literatur

Heimische GvHD Kost - Rezepte und Tipps für die keimarme Küche nach allogener Stammzelltransplantation

Kostenlose Broschüre die von der Leukämie Liga e.V. in Düsseldorf herausgegeben wird.