Blutstammzell- / Knochenmarktransplantation

Informationen für Spender

Knochenmarkspender - Wie wird er gesucht?
Spender - Wer kann es werden?
Knochenmarkspende - Wie erteile ich mein Einverständnis?
Spenderuntersuchung - Was passiert dabei?
Knochenmarkentnahme - Wie wird sie durchgeführt?
Risiko - Gibt es eines für den Spender?
Knochenmarkspender-Dateien - Wo gibt es welche?

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Wer kann Knochenmarkspender werden?

Als Knochenmarkspender kann sich jede gesunde Person im Alter zwischen 18 und 55 Jahren zur Verfügung stellen. Der Spender sollte einen guten Allgemeinzustand haben und darf auf keinen Fall HIV-infiziert sein. Auch sollte er nicht bestimmte Infektionskrankheiten wie z.B. Tuberkulose, Hepatitis, ansteckende Gelbsucht und Malaria durchgemacht haben bzw. zur Zeit daran erkrankt sein. Zusätzliche Ausschlusskriterien sind u.a. Erkrankungen von Herz und Kreislauf, Leber, Immunsystem, Diabetes und Krebs. Der Spender sollte auch nicht mehr als 20% Übergewicht haben. Die Entscheidung darüber wird von den Fachärzten im Einzelfall getroffen. Eine Übersicht der gesundheitlichen und sonstigen Ausschlusskriterien finden Sie in der Liste "Voraussetzungen für die Knochenmark- / Stammzellspende".

Am wichtigsten für eine Spende ist jedoch die Übereinstimmung der Gewebemerkmale (HLA) von Spender und Empfänger.

Nicht wichtig ist die Übereinstimmung der Blutgruppe zwischen Spender und Empfänger.
Erfahrungsberichte von Spendern finden Sie im Bereich "Erfahrungen".

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Wie erteile ich mein Einverständnis?

Zusammen mit der Abgabe einer ersten Blutprobe von 10ml (ca. der Inhalt eines Schnapsglases), die beim Hausarzt oder in einem Krankenhaus durchgeführt werden kann, unterschreibt der Spender eine Einverständniserklärung.

Aus der abgegebenen Blutprobe wird zunächst - u.a. aus Kostengründen - nur ein Teil der HLA-Gewebemerkmale bestimmt. Die Einverständniserklärung bezieht sich zunächst auf die grundlegende Bereitschaft zur freiwilligen Knochenmarkspende und auf die Speicherung der persönlichen Daten und der HLA-Gewebemerkmale. Sie beinhaltet außerdem die Zustimmung zur Weitergabe dieser Daten in anonymisierter Form (d.h. die persönlichen Daten werden durch eine Kennziffer ersetzt, die keinen Rückschluss auf die Person ermöglicht) an nationale und internationale Transplantationszentren bzw. Knochenmarkspender-Dateien. Formulare für die Einverständniserklärung kann man z.B. bei der DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei gemeinnützige GmbH) anfordern. Anonymität wird auch zwischen Spender und Empfänger gewahrt; sie kann frühestens nach Ablauf eines Jahres im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben werden.

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Wie geht es weiter, wenn in einer Datei ein passender Spender gefunden wird?

Wenn in einer Spenderdatei Übereinstimmungen der gespeicherten HLA-Werte mit denen des Patienten gefunden werden, wird der entsprechende Spender zu einer zweiten Blutprobe gebeten. Aus dieser zweiten Blutprobe werden weitere HLA-Merkmale typisiert.

Wenn auch die zweite Untersuchung Identität zwischen Spender- und Empfängermerkmalen zeigt, wird in einer dritten Stufe mit Hilfe weiterer, spezieller Labormethoden der Kreis der evtl. in Betracht kommenden Spender weiter eingeengt. Gleichzeitig werden jetzt die Spender um ihr Einverständnis zur Testung auf bestimmte Viruserkrankungen wie HIV und Gelbsucht gebeten. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht noch keine bindende Verpflichtung für einen Spender. Ein Spender kann sich aus vielen Gründen gegen eine Transplantation aussprechen. Gründe können z.B. Krankheit, die Risiken des Eingriffs selbst oder einfach Angst sein. Jede persönliche Entscheidung, die ein Spender trifft wird respektiert. Erteilt der Spender seine Zusage, beginnt für den Patienten die Vorbereitungsphase für die Knochenmarktransplantation und ein Rücktritt von dieser Zusage ist nicht mehr möglich.

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Wie wird das Knochenmark entnommen?

Der Spender wird einige Wochen vor der Spende gründlich untersucht, um seinen guten gesundheitlichen Zustand sicherzustellen. Dies dient dazu den Eingriff für den Spender möglichst risikolos zu machen. Etwa zwei Wochen vor der Spende wird ihm Blut für eine Eigenblutkonserve entnommen, um damit den auftretenden Blutverlust während der Knochenmarkentnahme auszugleichen. In der Regel wird der Spender einen Tag vor dem Eingriff in das Krankenhaus aufgenommen. Das Knochenmark wird unter Vollnarkose durch Punktion mit einer Hohlnadel aus dem Beckenknochen (Beckenkamm) gewonnen. Im allgemeinen genügen dazu zwei kleine Schnitte oder Einstiche in die Haut im Bereich des Beckenknochens. Diese kleinen Schnitte werden nach der Entnahme mit wenigen Stichen genäht. Der gesamte Eingriff dauert etwa 1 Stunde. Es wird dabei höchstens 1,5 Liter Knochenmark-Blutgemisch entnommen, was einem geringen Anteil des gesamten Körperknochenmarks entspricht. Das entnommene Knochenmark wird vom Körper schon nach ca. 2 Wochen wieder ersetzt. Wegen der möglichen Narkose-Nachwirkungen und zur Versorgung der Entnahmestelle, bleiben die Spender gewöhnlich bis zum auf den Eingriff folgenden Tag im Krankenhaus und werden dann in der Regel nach Hause entlassen.

Eine neuere ambulant durchführbare Methode der Stammzellgewinnung ist die Separation aus dem Blutkreislauf, die auf Wunsch des Spenders erfolgen kann. Dabei werden Blutstammzellen des Spenders nach Mobilisierung durch ein Stammzell-Hormon (G-CSF) in einem Zellseparator gesammelt. Dieser Vorgang ist dem einer Blutplättchen-Spende sehr ähnlich, dauert etwa vier Stunden und wird an 2-3 Tagen durchgeführt.

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Gibt es Risiken für den Spender?

Es darf nicht verschwiegen werden, dass nicht jegliches Risiko für den Spender ganz ausgeschlossen werden kann.

Da die Entnahme des Knochenmarks unter Vollnarkose geschieht, besteht das übliche Narkoserisiko. Da zwei kleine Schnitte oder Einstiche gemacht werden, um das Knochenmark zu entnehmen, gibt es die Möglichkeit von Infektionen. Nach dem Eingriff können Übelkeit aufgrund der Narkose und Wundschmerzen auftreten.

Der Spender ist für die Knochenmarktransplantation versichert und es werden ihm alle entstehenden Unkosten, wie z.B. Verdienstausfall und Reisekosten, von der Krankenkasse des Patienten erstattet. Eine Vergütung für die freiwillige Knochenmarkspende selbst wird nicht gewährt.

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